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Kosten für die Kieferorthopädie: Was übernimmt die Krankenkasse?

Kieferorthopädie in jedem Alter – aber nicht alles wird erstattet

Einer der Leistungsschwerpunkte von didenta in Rheinberg ist die Kieferorthopädie. Immer wieder werden wir danach gefragt, welche Leistungen bei einer kieferorthopädischen Behandlung eigentlich von der Kasse übernommen werden. Die gute Nachricht vorab: Kindern und Jugendlichen steht bei einem bestimmten Schweregrad eine zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung zu. Seit 2002 sind Zahnstellungen in fünf Schweregrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Schweregrade KIG 3, 4 und 5. „Diese Regelung gilt für Kinder und Jugendliche. Eltern müssen für ihre Kinder einen Eigenanteil von 20 Prozent zunächst einmal selbst übernehmen. Er wird aber von den Kassen am Ende einer erfolgreichen Behandlung erstattet“, berichtet didenta-Zahnärztin Dr. Rosi Lewandowski. „Deshalb ist es wichtig, alle Unterlagen, Belege und Rechnungen bis zum Abschluss der Behandlung aufzubewahren“. 

Kieferorthopädie in jedem Alter – aber nicht alles wird erstattet

Aber nicht nur Kinder und Jugendliche, auch viele Erwachsene lassen sich mittlerweile die Zähne richten. Unsere Praxis in Rheinberg setzt dabei auf Aligner. Das sind transparente, individuell angepasste Kunststoffschienen, die über dem Gebiss getragen werden, um Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter zu beheben. Sie werden nur zum Essen und Zähneputzen herausgenommen, die gesamte Behandlungsdauer beträgt einige Monate. Ob eine Zahnkorrektur mit Alignern in Frage kommt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein und gesunde Zähne und Zahnfleisch besitzen. „Während bei Kindern und Jugendlichen die Kassen die Kosten für die Kieferorthopädie übernehmen, ist für Erwachsene eine kieferorthopädische Behandlung eine reine Privatleistung. Die Kassen zahlen nur bei schweren Kieferanomalien“, so Dr. Lewandowski.

Sie haben Fragen zur Kostenübernahme im Rahmen der Korrektur von Zahnfehlstellungen und möchten mehr zum Procedere erfahren? Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch in Rheinberg gern darauf an!

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