Gesetzliche Krankenkassen zahlen für Brücken, Kronen oder Zahnprothesen einen festen Zuschuss. Der deckt etwa die Hälfte der ermittelten Kosten für die Regelversorgung ab, also die Basistherapie bei Zahnersatz. Wer hochwertigere Materialien für den Zahnersatz haben möchte – z.B. eine Brücke aus Vollkeramik - muss die Mehrkosten selbst tragen. Der Zuschuss der Krankenkasse bemisst sich nämlich auch danach, ob sich die Brücke im sichtbaren oder im nicht sichtbaren Bereich des Gebisses befindet. Im sichtbaren Teil des Gebisses, dem Frontzahnbereich, ist die Regelversorgung – also das, was die Kasse bezahlt – nämlich „nur“ eine Teilverblendung. Das bedeutet: Die Brücke ist dann vorne weiß beschichtet und auf der Rückseite silberfarben. Im Seitenzahnbereich ist eine komplett unverblendete Brücke die Regelversorgung.
„Wer sich eine höherwertige Versorgung beim Zahnersatz wünscht, z. B. zahnfarbene Vollkeramik statt der metallischen Voll- oder Teilkronen, erhält natürlich ebenfalls den Festzuschuss für die Regelversorgung, muss die darüber hinausgehenden Kosten aber aus eigener Tasche übernehmen“, erklärt didenta-Zahnärztin Dr. Heike Fischer. Wie sieht es aber mit der genauen Höhe der Kosten aus? Da jede Zahnbrücke individuell gefertigt wird, kann nur die Zahnärztin die Kosten genau einschätzen. Entscheidend für die Höhe der Kosten für eine neue Zahnbrücke ist nämlich nicht nur das Material, sondern auch die Anzahl der Zähne, die ersetzt werden sollen. Gern erstellen wir von didenta in Rheinberg Ihnen ein Angebot für einen Heil- und Kostenplan.
Haben Sie bereits einen Heil- und Kostenplan für eine Zahnbrücke vorliegen und möchten sich ein Vergleichsangebot einholen? Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für Ihre neue Brücke. Sprechen Sie unser Team bei Ihrem nächsten Praxisbesuch in Rheinberg einfach darauf an.